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Prüfungen
Zwischenprüfung
Der erfolgreiche Abschluss der Zwischenprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Prüfung. Die Zwischenprüfung soll bis zum Ende des vierten Fachsemesters abgelegt werden.
Informationen zu den Voraussetzungen und zur Durchführung der Zwischenprüfung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes sowie in der Zwischenprüfungsordnung (ZwPO).
Erste Juristische Prüfung
Die Erste Juristische Prüfung besteht aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung. Die Erste Juristische Prüfung ersetzt bundesweit ab spätestens 2007 die Erste Juristische Staatsprüfung.
- Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung
Informationen zu den Voraussetzungen und zur Durchführung der Schwerpunktbereichsprüfung finden Sie auf den Seiten des Prüfungsamtes sowie in der Schwerpunktbereichsprüfungsordnung (SPO).
- Staatliche Pflichtfachprüfung
Informationen zu den Voraussetzungen und zur Durchführung der staatlichen Pflichtfachprüfung, die vom Landesjustizprüfungsamt (LJPA) organisiert wird, finden Sie auf der Homepage des LJPA und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPrVO LSA).