Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg

Weiteres

Login für Redakteure





Das Jura-Studium

Überblick

Abschluss:Erste Juristische Prüfung
Regelstudienzeit:9 Semester
Zulassungsvoraussetzung:Allgemeine oder einschlägig fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
Zulassungsbeschränkung:Über Zulassungsbeschränkungen (Uni‐NC) wird zu jedem
Wintersemester neu entschieden. Im Wintersemester 2012/13
wird der Studiengang zulassungsfrei angeboten (vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Landesministeriums).
Studienbeginn:Wintersemester
Immatrikulation:Informationen zu den Formalitäten finden Sie auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.

Das Studium der Rechtswissenschaft

Den Kernbereich des juristischen Studiums bilden die Vorlesungen zu den großen rechtswissenschaftlichen Komplexen: Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht und den einzelnen Nebengebieten. Unterstützend angeboten werden Kolloquien, in denen der Vorlesungsstoff in kleinen Gruppen unter Anwendung der Methodik juristischer Fallbearbeitung rekapituliert wird.

Bis zum Ende des 4. Fachsemesters soll die Zwischenprüfung absolviert werden. Die einzelnen Zwischenprüfungsleistungen sind grundsätzlich Falllösungsklausuren, die den Vorlesungsstoff der Kernbereiche des juristischen Studiums abfragen.

An die möglichst vollständig besuchten Vorlesungen schließen sich Übungen an, in denen Fälle besprochen und Hausarbeiten sowie ggf. Klausuren angeboten werden. Die erfolgreiche Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene ist, wie auch die bestandene Zwischenprüfung, Zulassungsvoraussetzung für die 1. juristische Prüfung.

Seminare werden für alle Phasen des Studiums angeboten. Im Grundstudium
kann in einem Seminar der für die Zwischenprüfung erforderliche
Leistungsnachweis in einem Grundlagenfach erworben werden. Im
Schwerpunktstudium bereitet die obligatorische Seminarteilnahme auf die
wissenschaftliche Abschlußarbeit vor. Seminare erschließen das
rechtswissenschaftliche Denken und Arbeiten in intensiver
Kleingruppenarbeit mit Referaten und Diskussionen zu exemplarischen
Einzelthemen.

In vorlesungsfreien Zeiten müssen praktische Studienzeiten von insgesamt drei Monaten abgeleistet werden. Davon soll sich je ein Monat auf die Zivil- und Strafrechtspflege bei Gericht, die Verwaltung und die rechtsberatende Tätigkeit beziehen.

Neben der fachlichen Stoffaneignung sind für das juristische Studium eine fachspezifische Fremdsprachenausbildung und das Studium von Schlüsselqualifikationen obligatorisch.

Die Fremdsprachenausbildung kann auch während eines Studienaufenthaltes im Ausland absolviert werden. Einige der vielen Möglichkeiten, einen Teil des Studiums im Ausland zu verbringen, zeigen wir Ihnen hier.

Ziel der Ausbildung ist der dem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat verpflichtete Jurist, der die Rechtswissenschaft mit ihren Bezügen zu verwandten Wissenschaften kennt, die Methoden der Rechtsanwendung beherrscht und sich aufgrund seiner Kompetenz alle Gebiete der Rechtspraxis erschließen kann.

Der universitäre Teil der Ausbildung wird mit der Ersten Juristischen Prüfung beendet. Sie besteht aus einem staatlichen Pflichtteil und einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung.

Danach folgt der zweijährige juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat), der sich in Einführungslehrgänge und mehrere praktische Ausbildungsabschnitte unterteilt und mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen wird.

Zum Seitenanfang